grillen auf dem balkon

Grillen auf dem Balkon

Endlich ist der Frühling bzw. Sommer da, und fast jedem steht der Sinn nach Grillen und einer schönen Zeit im Freien. Besitzer von Eigentumswohnungen bzw. Mieter in Mehrfamilienhaus-Wohnungen stehen hierbei jedoch oft vor dem Problem, außer dem eigenen Balkon keinen Platz zum Grillen zur Verfügung zu haben.

Nun gut, dann wird eben auf dem Balkon gegrillt!

Doch Vorsicht: Haben Sie zuvor geklärt, ob dies überhaupt erlaubt ist? Das sollten Sie unbedingt tun, denn wir befinden uns hier  auf einem rechtlich schwierigen Gebiet, in dem Missverständnisse und Streitigkeiten nicht selten vor Gericht enden. Und es gibt durchaus Mieter, die bereits ihre Wohnung aufgrund unberechtigten Grillens auf dem Balkon verloren haben. Was sollten Sie also beim Thema „Grillen auf dem Balkon“ beachten? Welche Grillmodelle sind hierfür geeignet, und wie gestaltet sich die rechtliche Lage? Im folgenden Ratgeber haben wir uns diesen Fragen angenommen und geben praxisnahe Tipps, damit auch Sie in Zukunft beruhigt auf Ihrem Balkon grillen können.

Sicherheitsmaßnahmen beim Grillen auf dem Balkon

Egal ob Sie mit einem Elektro-(Tischgrill) oder einem Gasgrill auf Ihrem Balkon grillen – einige generelle Sicherheitsmaßnahmen sollten unbedingt beachtet werden, damit das Ganze ein Vergnügen bleibt und nicht in einer Katastrophe endet. Hier unsere Tipps dazu:

Brennbare Gegenstände entfernen
Selbstverständlich sollte sein, dass sich in der Nähe des Grills keine brennbaren Gegenstände befinden. Dies gilt beispielsweise für Auflagen von Liegestühlen, Tischdecken, aber auch für Wandverkleidungen aus Holz, Holztische und Stühle, Sonnenschirme etc. Entfernen Sie all diese Gegenstände, bevor Sie den Grill in Gang setzen.

Geräte fachgerecht bedienen
Auch einfachste Tischgrills müssen fachgerecht bedient werden, damit sie keine Gefahr für Sie und die Allgemeinheit darstellen. So ist es beispielsweise bei vielen Modellen notwendig, das Unterteil mit Wasser zu befüllen, bevor der Grill in Betrieb genommen wird. Studieren Sie die Bedienungsanleitung genau und führen Sie alle Schritte aus, die dort bezüglich des Geräteaufbaus und der Sicherheit dargestellt sind.

Den Grill immer beaufsichtigen
Ebenso selbstverständlich sollte sein, dass ein Grill auf der Terrasse bzw. dem Balkon nie unbeaufsichtigt in Betrieb sein sollte. Selbst wenn sich gerade kein Grillgut darauf befindet, dieser aber noch in Betrieb oder zumindest heiß ist, sollte immer eine Person in der Nähe sein, die das Gerät beaufsichtigt.

Kein Grillgut mit hoher Rauchentwicklung verwenden
Eine gern genutzte Methode ist, das Grillgut beispielsweise mit Bier oder anderen Flüssigkeiten zu bespritzen, da es so vermeintlich besser schmeckt. Einerseits ist dies Unfug, andererseits verursachen solche Methoden eine extrem starke Rauchentwicklung, die Ihre Nachbarn ganz sicher stören dürfte. Verzichten Sie daher darauf und verwenden Sie am besten einen Grill mit Deckel, mit dem sich die Rauchentwicklung auf ein Minimum reduzieren lässt.

Rechtliches über das Grillen auf dem Balkon

Darf ich überhaupt auf dem Balkon grillen? Diese Frage beschäftigt Mieter und Wohnungsbesitzer immer wieder – und, soviel vorweg, sie kann nicht eindeutig beantwortet werden.
Es handelt sich hierbei um eine rechtliche Grauzone, in der durch verschiedene Gerichtsurteile Unsicherheiten hervorgerufen werden, und die – je nach Mietvertrag und Gericht – ganz unterschiedlich gestaltet sein kann. Schauen wir uns das Ganze einmal etwas näher an.

Ginge es ausschließlich nach dem Amtsgericht Hamburg, so wäre das Grillen auf dem Balkon eines Mehrfamilienhauses generell unzulässig. Dies bestätigte das Gericht im Urteil mit der Nr. 40 C 229/72.

Folgende Gerichte halten dagegen:
„Das Grillen ist in der Zeit von April bis September ein Mal im Monat auf dem Balkon zulässig, wenn die benachbarten Mitmieter 48 Stunden vorher darüber informiert werden.“
(AG Bonn, 6 C 545/96)
„Grillen auf dem Balkon ist von den Nachbarn bis zu fünfmal im Jahr hinzunehmen.“
(BayObLG, 2 Z BR 6/99)

Totale Verwirrung also. Im Zweifelsfall muss die Rechtmäßigkeit des Grillens auf einem Balkon individuell gerichtlich festgestellt werden, denn es gibt diesbezüglich keine einheitliche Rechtsprechung. Für Mieter empfiehlt es sich, bevor sie auf ihrem Balkon grillen, zunächst einen Blick in ihren Mietvertrag zu werfen. In vielen Mietverträgen wird festgehalten, ob auf dem Balkon der Mietwohnung generell gegrillt werden darf oder eben nicht. Übrigens finden sich solche Klauseln auch in den Hausordnungen von Mehrfamilienhäusern, bei denen es sich um Eigentumswohnungen handelt. Demnach sollten auch Besitzer einer Eigentumswohnung zunächst ausgiebig die Hausordnung studieren.balkon grill

Klauseln im Mietvertrag

Sagen der Mietvertrag bzw. die Hausordnung ganz klar aus, dass das Grillen auf dem Balkon verboten ist, so muss der Vermieter bzw. Wohnungseigentümer wohl oder übel auf diesen Spaß verzichten. In diesem Fall bietet es sich an, auf den Garten oder den Hof vor dem Haus auszuweichen. Doch auch hier ist zunächst zu eruieren, ob entsprechende Klauseln im Mietvertrag bzw. der Hausordnung vorhanden sind, die das Grillen an diesen Stellen ebenfalls untersagen.

In einigen Mietverträgen dagegen findet sich überhaupt keine Klausel zum Thema Grillen, oder das Grillen auf den Balkonen wird ausdrücklich erlaubt. In diesem Fall kann sich der Wohnungseigentümer bzw. Mieter freuen, denn das Recht ist auf seiner Seite. Trotzdem gebietet es der Anstand, Rücksicht auf die Nachbarn zu nehmen. Am besten ist, den Nachbarn einige Tage vor dem anvisierten Grillfest Bescheid zu geben und sie um ihr Einverständnis zu bitten.

Generell gilt: Wenn im Mietvertrag oder der Hausordnung nichts Konkretes festgelegt ist, so ist der Griller auf das Wohlwollen seiner Nachbarn angewiesen. Zudem muss sich das Ganze in einem vertretbaren Rahmen halten. Dieser Rahmen ist eindeutig überschritten, wenn in der warmen Jahreszeit täglich gegrillt wird, verbunden mit entsprechender Rauchentwicklung und vielleicht sogar lauter Musik bzw. ebensolchem Gegröle. Dann muss man sich nicht wundern, wenn sich die Nachbarn beschweren und das Ganze im schlimmsten Fall sogar vor Gericht geht.

Beherzigen Sie beim Grillen auf einem Balkon also die Regel: Verhalten Sie sich so, wie Sie es sich auch von Ihren Nachbarn Ihnen gegenüber wünschen würden. Wer Rücksicht nimmt und das Ganze nicht übertreibt, dem dürfte ein sommerliches Grillvergnügen ohne große Probleme beschieden sein.

Geeignete Grillgeräte

Nicht jedes Gerät ist für das Grillen auf Balkonen geeignet. Wir stellen Ihnen nachfolgend die am besten geeigneten Grillformen vor.

Elektrogrill

Nicht jeder Griller ist gleichzeitig ein Freund von Kohle und Feuer. Für einige ist das Grillen mit Holzkohle und Briketts einfach zu gefährlich – insbesondere für Menschen, die auf ihrem Balkon grillen wollen. Manche stören sich auch an dem Qualm. Andere schwören auf den Geschmack, wenn das Fleisch vom Elektrogrill kommt. Vielleicht ist sogar die Reinigung ein Punkt, der manche zweifeln lässt, ob man unbedingt einen Kohlegrill benötigt. Und ohnehin, mit dem Elektrogrill geht die Essenszubereitung viel schneller.

Stecker rein und los!
Den Elektrogrill gibt es in vielen Ausführungen und unterschiedlichen Preisklassen. Dabei ist das Prinzip immer das selbe. Ein Heizstab wird durch Strom erhitzt und sorgt somit für eine gleichbleibende Temperatur. Das Grillgut wird dann, wie vom Herd bekannt gleichmäßig erhitzt. Die Gefahr, dass Asche von der Glut auf das Fleisch gelangt, besteht hier nicht. Es gibt also kein offenes Feuer bei einem Elektrogrill, was das Gerät für das Grillen auf dem Balkon prädestiniert.

Während erste Elektrogrills noch etwas unförmig gestaltet waren und wie kleine Backöfen aussahen und damit neben Unter- auch Oberhitze erzeugten, haben sich in den letzten Jahren Elektrogrills immer stärker als Alternative zum klassischen Holzkohlegrill entwickelt. Dabei sehen sie wie kleine Holzkohlegrills aus, bei denen die Hitze nur noch von unten kommt. Das heruntertropfende Fett wird in einer Wanne gesammelt, die in der Regel mit Wasser gefüllt werden muss. Das Wasser soll einerseits als „Schutzschild“ die abstrahlende Hitze nach unter abhalten, andererseits die Rauchentwicklung minimieren, indem es heruntertropfendes Fett und Fleischsaft auffängt. Wer jedoch glaubt, dass Elektrogrills keine Rauchentwicklung erzeugen, der irrt. Denn auch hier können Dämpfe entstehen, wenn das Öl der Marinade auf den Heizstab tropft.

Obwohl der Elektrogrill im Vergleich zum Holzkohlegrill schneller seine optimale Grilltemperatur erreicht, dauert der reine Grillvorgang länger, weil ein Elektrogrill nicht die Temperaturen erreicht, wie beim Grillen über Feuer. Wer jedoch nur für zwei Personen grillt, dürfte mit dem Beginn des Grillvorgangs (Grillanzünder entzünden bzw. Stecker in die Steckdose stecken) bis zum fertigen Fleisch doch etwas schneller sein.
Über den Geschmack lässt sich allerdings streiten. Viele Grillfans schwören auf den typischen Holzkohlegeschmack, der beim Grillen mit dem Elektrogrill verloren geht. Andere empfinden den Geschmack des Grillguts auf dem Elektrogrill intensiver und natürlicher. Hier muss jeder selbst seinen Favoriten finden.

Ein Elektrogrill ist auf jeden Fall eine gute Alternative zum Holzkohlegrill, wenn es um das Grillen auf dem Balkon geht. Die Rauchentwicklung ist hier deutlich geringer und die Belästigung der Nachbarn wird somit deutlich minimiert. Und wenn es überraschend anfängt zu regnen, kann man den Elektrogrill schnell nach drinnen tragen und dort das Grillvergnügen weiterführen.

Gasgrill

In manchen Mietverträgen ist eine Klausel verankert, die das Grillen mit Holzkohle auf Balkonen verbietet. In diesem Fall kann der Mieter dem Verbot ausweichen, indem er nicht mit Holzkohle, sondern mit Gas grillt. Doch auch hierbei handelt es sich um eine rechtliche Grauzone, die nicht einheitlich in der Gesetzgebung bzw. der Rechtsprechung definiert ist.

Was sollte man also beim Gasgrillen auf einer Terrasse bzw. einem Balkon in einem Mehrfamilienhaus beachten? Selbstverständlich sind die üblichen Sicherheitsregeln beim Gasgrill unbedingt einzuhalten. Dies gilt ganz besonders, wenn Menschen direkt nebenan bzw. oberhalb und unterhalb des Balkons leben und durch den Gasgrill gefährdet werden könnten. Es sind also ausschließlich zugelassene Gasgrills und entsprechende Gasflaschen zu benutzen. Der Grill muss nach den bekannten Regeln montiert und betrieben werden, die Gasverbindung sollte vor jedem Grillen auf Dichtheit überprüft werden.

Zu beachten ist außerdem, dass Gasflaschen nicht über Stunden oder gar Tage in direkter Sonne stehen sollten. Verstaunen Sie diese in einem Unterschrank oder decken sie zumindest mit einer hitzereflektierenden Haube ab. Achtung: Gasflaschen dürfen nie unterirdisch gelagert werden, also beispielsweise in Kellern, tiefliegenden Garagen etc. Der Grund hierfür ist, dass sich austretendes Gas immer an der tiefsten Stelle sammelt und dort für längere Zeit verbleiben kann. Ein Funke reicht dann bereits aus, um eine Katastrophe auszulösen. Wird die Gasflasche also nicht direkt auf dem Balkon aufbewahrt, so sollte sie in einem Gartenhaus, unter einem Carport oder einem ähnlichen trockenen und schattigen Platz gelagert werden.

Auch der Gasgrill arbeitet mit offenem Feuer, bietet allerdings den Vorteil, dass dieses mit dem entsprechenden Ventil problemlos reguliert werden kann. Nach dem Grillen sollte dieses Ventil sofort fest verschlossen werden. Auch die Gasflasche selbst sollten Sie unbedingt fest verschließen, dazu besitzt sie einen Drehregler an der Oberseite.

Gasgrills gibt es für die Terrasse in den verschiedensten Preisklassen und Größen. Teilweise besitzen die Geräte einen integrierten Smoker, mit denen das Fleisch nicht nur gegrillt, sondern langsam geräuchert werden kann. Bedenken Sie hierbei jedoch, dass das Smoken viel Rauch verursacht, der Ihre Nachbarn unter Umständen stören könnte. Im Zweifelsfall verzichten Sie auf eine solche Funktion und erwerben einen herkömmlichen Gasgrill. Hier ein Beispiel für einen Kompaktgasgrill von Landmann

Der Cobb-Grill

Er liegt voll im Trend und ist fast so etwas wie das „iPhone des Grillens“ – der sogenannte Cobb-Grill. Und da sich ein solches Gerät ideal für das Grillen auf (kleinen) Balkonen und Terrassen eignet, möchten wir es hier etwas näher vorstellen.
Beim Cobb-Grill handelt es sich um einen kleinen, portablen Grill, welcher die Vorzüge eines Kugelgrills mit denen eines Kaminzuggrills vereint. Das bedeutet konkret: Der Grill benötigt nur wenige Briketts oder eine geringe Menge spezieller Holzkohle und ist innerhalb von wenigen Minuten einsatzfertig. Dafür sorgt das spezielle Luftzirkulationssystem, mit dem die Kohlen bzw. Briketts besonders schnell zu Glühen gebracht werden.

Ein weiterer Vorteil des Cobb-Grills: Er besitzt ein besonders thermisch geschütztes und designtes Gehäuse, durch das er an der Unterseite nicht heiß wird. Er kann also trotz Betrieb mit Kohle bzw. Briketts problemlos auf einen Tisch gestellt und dort benutzt werden. Zudem eignet er sich aufgrund der guten Möglichkeiten zur Hitzeregulierung und der Funktion „Indirektes Grillen“ auch zum Garen und Backen. Ursprünglich wurde der Cobb-Grill in Südafrika entwickelt, inzwischen gibt es ihn aber auf der ganzen Welt zu kaufen – vom Erfinder selbst und von diversen Konkurrenten, die das Konzept adaptiert haben. Der Hersteller des Originals wirbt damit, dass der Cobb-Grill „der kleinste, schnellste und sicherste Holzkohlegrill der Welt“ sei.

Gibt es auch Nachteile?

Die einzigen Nachteile des Cobb-Grills bestehen darin, dass die Grillfläche aufgrund der kompakten Bauform recht klein ausfällt. Für 2-4 Personen reicht sie in der Regel aus, dann wird es allerdings knapp mit dem Platz. Außerdem ist der Cobb-Grill recht teuer, selbst das Einsteigermodell ist kaum unter 120.- Euro zu haben.

Grillfans aufgepasst!