Kann der Nachbar das Grillen verbieten?

Wer kennt es nicht, das Gefühl voller Vorfreude, wenn der Grill die perfekte Temperatur erreicht hat? Insbesondere nach den langen Wintermonaten, wenn sich im Frühling die Sonne immer öfter zeigt, beginnen die Grillfans in ganz Deutschland ungeduldig zu werden. Die Aufregung erreicht dann ähnliche Züge, als hätte man 50 Freispiele bei Anmeldung ohne Einzahlung gewonnen. Also nichts wie Grill aus dem Keller oder der Garage räumen, alles schön sauber und für den ersten Einsatz des Jahres startklar machen. Tja und bereits nach wenigen Minuten klingelt es an der Tür und es ist vorbei mit der Herrlichkeit des Grillens.

Der neu in die Nachbarschaft gezogene Nachbar steht vor der Tür oder man ist selbst gerade umgezogen und macht auf diese eher unschöne Art und Weise Bekanntschaft mit den Nachbarn. Diese sind jedoch nicht vorbeigekommen, um sich bei Ihnen vorzustellen. Vielmehr stören sie sich an dem von unserem geliebten Grill verursachten Rauch oder Geruch. Viel zu häufig enden diese Begegnungen leider nicht in einer freundschaftlichen Übereinkunft, sondern eher in einem Wortgefecht. Das Ende vom Lied besteht dann daraus, dass der Nachbar uns kurzerhand das Grillen verbietet. Aber kann er das tatsächlich bzw. müssen wir uns an ein von einem Nachbarn ausgestelltes Verbot halten?

Gibt es generelle gesetzliche Vorgaben zum Grillen?

Es gibt zweifellos zahlreiche Horrorgeschichten, die im Zusammenhang zwischen Nachbarschaft und dem Grillen stehen. Vor einigen Jahren sorgte etwa ein Fall aus dem australischen Perth für Aufsehen. Eine strikt vegan lebende Dame hatte ihren Nachbarn verklagt, weil dieser Fisch in seinem Garten grillte. Sie scheiterte jedoch vor Gericht, da die Richter hier keinen Grund finden konnten, um ein Grillverbot zu rechtfertigen.

Wie sieht es jedoch bei uns aus? Die gute Nachricht vorweg, es gibt keine einheitlich für ganz Deutschland geltenden Gesetze, welche die Grillaktivitäten regeln. Das bedeutet jedoch nicht, dass man mit seinem Grill tun und lassen kann, was man möchte. Gesetze wie etwa zur Ruhestörung zu bestimmten Tageszeiten sowie an Sonn- und Feiertagen gelten selbstverständlich auch für die Grillparty mit Freunden.

Welche Konsequenzen drohen?

Die Frage nach den Konsequenzen ist genau aus diesem Grund, alles andere als einfach zu beantworten. Es kommt tatsächlich auf die Umstände an. Klopft die Polizei oder das Ordnungsamt an der Tür, weil der Rauch vom Grill direkt in das Schlafzimmer des Nachbarn weht, dann kann das tatsächlich zum Grillverbot führen. Dieses gilt jedoch meist nur temporär und zudem kommt auch der Faktor Mensch ins Spiel. Die meisten Beamten dürften es bei einem derartigen Besuch vermutlich bei einer mündlichen Verwarnung und dem Hinweis belassen, die Rauchentwicklung zu reduzieren. Rein theoretisch kann jedoch auch eine Geldbuße fällig werden oder der Fall sogar vor Gericht landen.

Ausnahmefall Mehrfamilienhaus und Grillen auf dem Balkon

Etwas vorsichtiger sollten jedoch die Bewohner von Mehrfamilienhäusern vorgehen. Für sie können unter Umständen andere Regeln gelten. Der § 1004 BGB kann etwa von einem Nachbarn durchaus so ausgelegt werden, dass er sich auf diesen beruft und die Polizei verständigt oder eine Klage anstrebt. Es gibt allerdings eine Beeinträchtigung, denn derartige Klagen können ausschließlich von einem Eigentümer eingereicht werden. Mieter müssen sich an ihren Vermieter wenden und diesen zum Handeln auffordern.

Dies ist aber nicht die einzige Besonderheit, mit der sich Bewohner von Mehrfamilienhäusern häufig konfrontiert sehen. Vermieter können nämlich tatsächlich ihren Mietern das Grillen auf dem Balkon grundsätzlich verbieten. Dies wird in den Mietverträgen geregelt und sollte sich solch ein Passus in Ihrem Mietvertrag oder in einer Hausordnung befinden, dann dürfen Sie auf Ihrem Balkon auch nicht grillen. Solch ein Verbot schließt übrigens auch Elektrogrills mit ein.

Beim Grillen auf einem öffentlichen Platz gelten andere Regeln

Insbesondere die Bewohner solcher Mehrfamilienhäuser sehen sich deshalb dazu gezwungen, auf öffentliche Plätze zum Grillen auszuweichen. Aber auch hierbei ist Vorsicht geboten, denn auch auf diesen Plätzen gelten gewisse Regeln. Besonders problematisch wird es hierbei, da jede Kommune ihre eigenen Verhaltensregeln für ihre Parks, Spielplätze etc. aufstellt.

Diese Benutzungsregeln sind meistens auf den öffentlichen Plätzen gut sichtbar ausgestellt. Ob das Grillen erlaubt ist, wird häufig explizit erwähnt. Manchmal gibt es sogar spezielle Grillplätze, sodass man nur seine Kohle und seine Grillspezialitäten mitbringen muss. Ist dies der Fall, dann ist das Grillen meist auch nur auf diesen Grillplätzen erlaubt. In jedem Fall sollten Sie jedoch auch auf diesen Plätzen darauf achten, dass Ihre Nachbarn sich nicht gestört fühlen.

Gegenseitige Rücksichtnahme lautet das Gebot

Unabhängig davon, ob Sie im Garten Ihres Einfamilienhauses, auf einem öffentlichen Platz oder in einem gemeinschaftlich genutzten Außenbereich eines Mehrfamilienhauses grillen, vielen Problemen können Sie mit gegenseitiger Rücksichtnahme und einer freundlichen und offenen Kommunikation von vornherein den Wind aus den Segeln nehmen. Je nach Wohnsituation kann es leider vorkommen, dass Ihnen das Grillen tatsächlich verboten wird. In diesem Fall sollten Sie sich selbstverständlich auch an das im Mietvertrag verankerte oder das von der Mehrheit der Eigentümer in der Hausordnung festgehaltene und ausgesprochene Verbot halten.

 

Grillfans aufgepasst!